Häufig gestellte Fragen
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- Damit wird Ihre Wohn- und Lebensform beschrieben. Ambulant bedeutet, dass Sie als Mensch mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung selbständig in Ihrer eigenen Wohnung (vielleicht auch zusammen mit einem oder zwei Feunden) leben. (Zum Vergleich: Stationär würde bedeuten, dass Sie in einem Heim wohnen.)
- Sie werden mit einigen (meist 2-6) Stunden in der Woche von einem Assistenten betreut. Das bedeutet, er oder sie kommt 1-2 Mal in der Woche zu Ihnen und hilft Ihnen z.Bsp. beim Einkauf, oder im Haushalt, oder schlägt Ihnen verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen vor, oder geht mit Ihnen spazieren, in die Stadt, oder Ähnliches, oder bespricht mit Ihnen Themen, die für Sie wichtig sind.
Beim Persönlichen Budget bestimmen Sie selbst, wie viele Teile Ihrer Grundsicherung (oder Rente) Sie für welche Unterstützungen vergeben wollen.
Sie können sich z.Bsp. dafür entscheiden, dass Sie immer 1 bestimmte Person in die Werkstatt begleitet oder dass eine andere Person Sie bei Arztbesuchen begleitet und wieder eine andere Person mit Ihnen zu interessanten Veranstaltungen geht.
Auch die Hilfe zur Pflege kann mit dem Persönlichen Budget geregelt werden.
Diese Personen werden für Ihre Unterstützung von Ihnen bezahlt. Sie bekommen das Geld und vergeben es an die verschiedenen Personen.
- Nein, denn der gesetzliche Betreuer wird (nach Antrag) für Sie (nach Ihren Wünschen) vom Amtsgericht bestimmt und muss dafür sorgen, dass Sie Ihr Geld bekommen und alle wichtigen Versicherungen haben.
- Die Unterstützung und Begleitung kann dazu vom gesetzlichen Betreuer beauftragt werden, sich 1-2 Mal in der Woche um Sie zu kümmern und Ihre Wünsche und Ziele mit Ihnen zu verfolgen.
In den meisten Fällen das Sozialamt (in Baden-Württemberg), bzw. der Bezirk (in Bayern). Wenn Sie viel Geld haben, müssen Sie evtl. einen Eigenbetrag dazu bezahlen.
- Sie müssen dazu einen schriftlichen Antrag stellen.
- Bei wem Sie den Antrag stellen, hängt von Ihrem Arztbericht oder anderen Unterlagen zu Ihrer Beeinträchtigung ab. Das kann dann die Rentenversicherung sein, oder die Krankenkassen/Pflegekasse, oder auch das Sozialamt (in Bayern: der Bezirk).
- Meistens ist es richtig, den Antrag beim Sozialamt abzugeben. Von dort wird er dann -wenn nötig- an andere Stellen weitergegeben.
- Das „richtige“ Amt für den Antrag kann erst durch eine ausführliche Beratung bestimmt werden.
- Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung haben, wird sie den Antrag für Sie stellen.
- Sie selbst müssen für das A.B.W. einen Brief schreiben
- (wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen), an die Abteilung Soziales der Stadt, in der Sie wohnen oder des Landratamtes,
- (wenn Sie in Bayern wohnen), an die Sozialabteilung des Bezirkes, in dem Sie wohnen (z.Bsp. Bezirk Schwaben, in Augsburg).
- Immer müssen Sie dazu einen Antrag auf Sozialhilfe mit der Überschrift „Eingliederungshilfe“ ausfüllen.
Daneben müssen Sie auch zu Ihrem Arzt gehen und von ihm einen Arztbericht (und evtl. einen Sozialbericht) ausfüllen lassen.
Wenn Sie bereits in einer Werkstatt oder Ähnlichem arbeiten, können Sie den Sozialbericht auch von dem dortigen Sozialbereich ausfüllen lassen. - Wenn es Ihnen schon bekannt ist, können Sie dabei auch gleich schreiben, von wem Sie das A.B.W. machen lassen wollen.
- Der Bezirk oder die Sozialabteilung wird dann darüber entscheiden, ob Sie das A.B.W. bezahlt bekommen.
Meine Kollegen und ich sorgen dafür, dass Ihre Wünsche soweit möglich erfüllt werden. Wir halten uns dabei an die Ziele des Gesamtplans (oder der Zielvereinbarung).
Wenn Sie dringend ein Treffen brauchen, können Sie uns fast immer erreichen – wir versuchen, es möglich zu machen – versprochen.
Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung haben, sprechen wir uns mit ihr ab.